

Reichsgesetzblatt, 7. April 1933 (Auszug): Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“

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Berufsbeamtentumsgesetz
Durch dieses Gesetz konnten politisch oder rassisch missliebige Beamte versetzt, zurückgestuft oder aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden.
Schon kurz nach ihrer Machtübernahme erließ die NS-Regierung am 7. April 1933 das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" (BBG), das durch seinen berüchtigten "Arierparagrafen" sämtliche jüdische Beamte aus dem öffentlichen Dienst entfernte. Aber auch politisch missliebige Beamte - in erster Linie Kommunisten, aber auch zahlreiche Sozialdemokraten und Zentrumsanhänger, wurden von weiteren Bestimmungen des BBG betroffen, indem sie zurückgestuft oder ebenfalls entlassen und durch linientreue, häufig aber sehr unqualifizierte Kräfte ersetzt wurden. Auf diese Weise verloren rund 30.000 Personen ihre Stellung.
Nach diesem Gesetz und verstärkt noch nach dem neuen Deutschen Beamtengesetz vom 27. Januar 1937 reichte der bloße Verdacht einer nicht völlig angepassten Haltung aus, um aus dem öffentlichen Dienst entfernt zu werden, der in immer stärkerem Maße von NSDAP-Mitgliedern dominiert wurde.
[nach Bedürftig: Drittes Reich und Zweiter Weltkrieg, S. 55f.]
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